Prüfungswesen

PRÜFUNG / Ablauf und Anforderungen / Prüfungsordnung

  • Prüfungsordnungenwerden erlassen von:

    • Dem Jagdgebrauchshundeverband (JGHV)
    • Den Landesjagdverbänden,
    • Den Zuchtvereinen der Jagdhundrassen,
    • Sonstigen Vereinigungen.
  • Prüfungen und Leistungszeichen des JGHV:

    Prüfungen:

    • Verbandsjugendsuche (VJP)
    • Herbstzuchtprüfung (HZP)
    • Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)
    • Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS)
    • Verbandsstöberprüfung (VStP)
    • Verbandsschweißprüfung (VSwP)
    • Verbandsfährtenschuhprüfung (VFSP)


    Leistungszeichen:

    • Das Armbruster-Haltabzeichen (AH)
    • Härtenachweis (/)
    • Verlorenbringernachweis (Vbr)
    • Bringtreueprüfung (Btr)
  • Prüfungen der Landesjagdverbände:

    Die Brauchbarkeitsprüfungen (BP) der Bundesländer

  • Prüfungen derJagdhundvereinen:

    • Anlage und Leistungsprüfungen
    • Spurlautprüfungen
    • Schweißprüfungen
    • Gebrauchsprüfungen
    • Bodenjagd in Jagdrevieren an Natur- und Kunstbauen
  • Sonstige Vereinigungen:

    Die Langschleppenprüfung gem. der jeweils geltenden PO

  • Verbands-Jugendprüfung (VJP)

    Die Verbands-Jugendprüfung ist eine Zuchtprüfung, zu der die natürlichen jagdlichen Anlagen des Junghundes durch entsprechende Vorbereitung so weit geweckt sein sollen, dass Nasengebrauch, Spurwille, Suche, Vorstehen und Führigkeit beurteilt werden können.

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  • Verbands-Herbstzuchtprüfung (HZP)

    Bei der Verbands-Herbstzuchtprüfung steht die Feststellung der Entwicklung der natürlichen Anlagen des Junghundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund im Vordergrund. Die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit soll zu dieser Zeit im Wesentlichen abgeschlossen sein.

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  • Verbandsgebrauchsprüfung (VGP)

    Die Verbandsgebrauchsprüfung ist eine Leistungsprüfung. Dr. Ströse sagte in Anlehnung an Hegewald, von Sothen, von Loebenstein, Oberländer und andere Vorkämpfer der Gebrauchs hundbewegung, dass es Hauptaufgabe einer VGP sei: „Hunde für den waidgerechten Betrieb der Jagd ans Tageslicht zu ziehen und das Verständnis für Unterweisung sowie Führung derartiger Hunde in weite Kreise der Jägerei zu tragen.

    Nur diesem Zweck sollten die Gebrauchshundprüfungen dienen. Ein Hund, der ein solches Examen bestanden hat, muss bei richtiger Führung und gehöriger Übung auch in der Praxis wirkliche Gebrauchshundarbeit leisten. Und darauf kommt es doch im Wesentlichen an“.

    An diesen Grundsätzen hat sich nichts geändert. Sie gelten auch für die Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS).

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  • Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS)

    Siehe Verbandsgebrauchsprüfung.

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  • Verbandsfährtenschuhprüfung (VFsP)

    Die Verbandsfährtenschuhprüfung soll den Nachsucheneinsatz in der jagdlichen Praxis vorbereiten. Die Anforderungen auf dieser Prüfung sollen so weit wie möglich die Verhältnisse in der Praxis widerspiegeln. Hund und Führer müssen jeder für sich allein und gemeinsam zeigen, dass sie hinreichend mit den bei einer Nachsuche auftretenden Schwierigkeiten vertraut sind und mit den der Praxis nachempfundenen Problemen im Prüfungsbetrieb umgehen können.

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  • Verbandsschweißprüfung (VSwP)

    Die Verbandsschweißprüfung soll den Nachsucheneinsatz in der jagdlichen Praxis vorbereiten. Die Anforderungen auf dieser Prüfung sollen so weit wie möglich die Verhältnisse in der Praxis widerspiegeln. Hund und Führer müssen jeder für sich allein und gemeinsam zeigen, dass sie hinreichend mit den bei einer Nachsuche auftretenden Schwierigkeiten vertraut sind und mit den der Praxis nachempfundenen Problemen im Prüfungsbetrieb umgehen können.

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  • Brauchbarkeitsprüfung (BP)

    Die Brauchbarkeitsprüfung hat den Zweck, die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen.

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  • Verbandsstöberprüfung (VStP)

    Bei der Verbandstöberprüfung suchen Jagdgebrauchshunde Wild in den Einständen auf, bedrängen es und bringen es in Bewegung. Die Hunde jagen dabei selbständig oder in Verbindung mit dem Führer, sind spur- und fährtentreu sowie spur- oder fährtenlaut, sichtlaut oder laut.

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  • Langschleppenprüfung

    Die Langschleppen untergliedern sich in 800 m, 1200 m und 1500 m und bauen aufeinander auf, d.h. nur ein Hund, der die Langschleppe auf 800 m erfolgreich bestanden hat kann zur Langschleppenprüfung über 1200 m antreten, usw.

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